Familienstiftung
Die Stiftung ist im Jahre 1910 gegründet worden; Mitglieder sind die Nachkommen von
Heinrich Theodor Wuppermann (1835 – 1907)
und seiner Frau Luise geb. Deutsch (1840 – 1917)
Zweck der Stiftung ist es, Mitglieder, die infolge ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen, zu unterstützen. Die Stiftung verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern unmittelbar und ausschließlich mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zur Verwaltung der Stiftung wird von der Mitgliederversammlung ein Vorstand gewählt, der aus mindestens 5 Mitgliedern besteht. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung.
Mitglied der Heinrich-Theodor-Wuppermann’schen Familienstiftung können Nachkommen der Gründer ab dem Alter von 18 Jahren werden.